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Johannes Centrum Seniorenheim Osthofen

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Unsere Meinung

Rubrik: Unsere Meinung | 1 Kommentare

Jeder Mensch soll so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben. Wenn dies aber nur noch unter größten Opfern und Mühen für den Pflegebedürftigen und die Angehörigen geht, dann sprechen viele gute Gründe für einen Umzug ins Heim.

Einige dieser Gründe sind:

  • Über 95 % der Heimbewohner sind mit Ihrer Lebensqualität im Heim sehr zufrieden.
  • Im Heim kommt es nicht zur Vereinsamung, ein Hauptproblem älterer Menschen. Es ist immer jemand da. Zudem gibt es regelmäßige Mahlzeiten, generell Versorgung mit Speisen und Getränken »rund um die Uhr«.
  • In der eigenen Wohnung besteht für pflegebedürftige Menschen ein erhöhtes Risiko von gefährlichen Stürzen mit ernsten Folgen, z.B. Oberschenkelhalsbrüchen. Bei Demenz gibt es keine Alternative zur permanenten Beaufsichtigung.
  • Desgleichen entstehen Unsicherheiten bei der Einnahme von Medikamenten in der eigenen Wohnung. Oft sind die Medikamente und deren korrekte Einnahme in der richtigen Dosis für alte, pflegebedürftige Menschen sehr wichtig. Im Heim wird penibel auf die korrekte Gabe der Medikamente geachtet, sogar unter Mitwirkung von Apothekern.
  • Jeder kann sich einen Heimplatz leisten, auch bei kleiner Rente. Pflegeheime haben Versorgungsverträge mit allen Kassen und den zuständigen Sozialhilfeträgern. Durch deren Beteiligung ist der Eigenanteil oft mit der Rente problemlos bezahlbar. Es besteht übrigens dabei kein Unterschied zwischen privaten, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern (z.B. Caritas, AWO, Rotes Kreuz u.s.w.).
  • Es besteht in Heimen ein festgelegter Personalschlüssel von ungefähr 1 : 2,4. Es kommen also auf 10 Bewohner ungefähr 4 Pflegekräfte! Der Personalschlüssel wird von der Heimaufsicht streng überwacht.
  • Die Hälfte des Personals muss aus examinierten Pflegefachkräften bestehen, das regelt ein Bundesgesetz. Die permanente Anwesenheit einer Fachkraft ist Vorschrift. Auch die Fachkraftquote wird streng überwacht.
  • Die Qualität der Pflege in Heimen ist durch ein spezielles Gesetz geregelt, das PQSG oder auch »Pflegequalitätssicherungsgesetz«. Aufgrund dieses Gesetzes müssen Heime zwingend ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem betreiben.
  • Heime werden stets unangemeldet von der Heimaufsichtsbehörde und dem MDK/Medizinischen Dienst der Kassen kontrolliert.
  • Bei einer Heimunterbringung haben auch die Angehörigen viel mehr Freiräume, um mit den pflegebedürftigen Menschen schöne Zeiten zu verbringen, anstelle mit der schweren Bürde der täglichen Pflege zu kämpfen.

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Kommentare

Hedwig M. schreibt am 15.10.08 16:30:

Hier gefällt es mir, hier will ich meinen Lebensabend verbringen. Das zu hören war, für mich als Tochter, eine große Erleichterung.

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