Herzlich Willkommen!
Keine allgemeine Quarantänepflicht mehr
…aber
Positiv getestete Personen dürfen weiterhin nicht ins Pflegeheim!
Ein negativer Testnachweis ist immer noch erforderlich.
FFP2 Maske und Test sind Pflicht
- Bitte immer FPP2-Maske tragen!
- Zutritt nur mit offiziellem Testnachweis. Auch wenn Sie geimpft, genesen sind – ein TEST ist IMMER notwendig. Entweder bei uns nach Voranmeldung oder bei einer öffentlichen Teststelle.
Der Zutritt ist nur über den Haupteingang zwischen den beiden Gebäuden möglich, da wir stichprobenhaft die Testnachweise kontrollieren.
Weiterhin kostenlose Bürgertests für Besucher
Besucher in Pflegeheimen erhalten weiterhin kostenlose Bürgertests an den öffentlichen Teststellen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass Sie in den Testzentren ein Formular ausfüllen und bestätigen, dass sie Besucher einer Einrichtung der Pflege oder der Eingliederungshilfe sind. Dieses Formular halten die Testzentren vor. Eine Bescheinigung der Einrichtungen zur dortigen Vorlage ist nicht notwendig.
Weiterhin gilt:
- Zutritt in die Einrichtung nur mit FFP2-Maske erlaubt.
- Nach dem Zutritt in die Einrichtung müssen Sie sich unmittelbar und auf direktem Weg zum Besuchsort begeben und jeden Kontakt zu anderen Bewohnern vermeiden.
- Sie müssen zu jeder Zeit mindestens 1,50 m Abstand zur besuchten Person einhalten.
- Sie müssen den angeordneten Hygieneregeln nachkommen, insbesondere die Durchführung der Händedesinfektion.
- Sie müssen frei von Symptomen einer Atemwegserkrankung sein.
- Sie dürfen nicht akut durch SARS-CoV-2 infiziert sein.
- Sie dürfen keinen Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Infizierten gehabt haben oder aus einem Risikogebiet eingereist sein.
Ist es Okay für Sie, sich selbst um die Einhaltung der neuen Regeln zu kümmern?
Ausgenommen von dieser Besuchsregelung sind Einrichtungen, in denen eine bestätigte Infektion mit SARS-COV-2 vorliegt. Besuche können deshalb kurzfristig eingeschränkt werden.