Anteil der Pflegekasse
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für höchstens 56 Tage im Jahr.
Alle Beträge und den Eigenanteil finden Sie in unserer Preisliste.

Nach dem Krankenhaus
Nach einem Sturz, einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt steht oft innerhalb weniger Tage die Frage: Wer versorgt meinen Angehörigen jetzt?
Für diese Zeit gibt es die Kurzzeitpflege. Bei uns nutzen Sie bis zu acht Wochen das komplette Angebot des Hauses: Pflege rund um die Uhr, Vollverpflegung, soziale Betreuung.
Sie können vorher festlegen, wie lange der Aufenthalt dauert. Wenn Sie sich während der Zeit für einen dauerhaften Platz entscheiden, bleiben Sie im gleichen Zimmer. Es ändert sich nur der Vertrag.

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für höchstens 56 Tage im Jahr.
Alle Beträge und den Eigenanteil finden Sie in unserer Preisliste.
Nicht genutztes Budget aus der Verhinderungspflege lässt sich für die Kurzzeitpflege einsetzen. Dadurch erhöht sich der Anteil der Pflegekasse.
Wir beraten Sie dazu und helfen beim Antrag.
Sagen Sie uns, ab wann und für wie lange. Wir prüfen, ob ein Zimmer frei ist.
Füllen Sie den Fragebogen aus oder rufen Sie uns an: 06242 86990 00
Rufen Sie uns an. Ob wir kurzfristig aufnehmen können, hängt davon ab, welche Zimmer gerade frei sind. Wir sagen Ihnen den Stand sofort.
Kleidung, Medikamente und Pflegehilfsmittel, dazu Unterlagen von Pflegekasse und Arzt. Was genau nötig ist, klären wir vor der Aufnahme am Telefon.
Ja. Sie können sich während des Aufenthalts für die Langzeitpflege entscheiden und im gleichen Zimmer bleiben. Es ändert sich lediglich der Vertrag.
Rufen Sie uns an. Am Telefon klären wir in wenigen Minuten, was möglich ist.