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Zwei Mitglieder der Leitung im Gespräch am runden Tisch im Büro

Kosten und Eigenanteil in Rheinland-Pfalz

Was kostet ein Pflegeheim?

Was Familien wirklich zahlen

Ein Platz im Pflegeheim kostet mehrere tausend Euro im Monat. Einen festen Teil trägt die Pflegekasse, den Rest zahlen Bewohner selbst. Diesen Rest nennt man Eigenanteil.

Wie hoch er ist, hängt vom Haus ab. Jedes Pflegeheim verhandelt seine Sätze mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger. Bei uns liegt der Eigenanteil im ersten Jahr derzeit bei 3.391,87 € im Monat, danach sinkt er.

Auf dieser Seite zeigen wir, woraus sich der Betrag zusammensetzt, warum er mit der Zeit kleiner wird und was passiert, wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen. Alle Zahlen stammen aus unserer aktuellen Preisliste.

Zwei Mitglieder der Leitung im Gespräch am runden Tisch im Büro

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

  • Pflege und Ausbildung

    Pflege und Betreuung sowie die Umlage für die Pflegeausbildung (ARB und ABZU). Die Pflegekasse zahlt daran einen festen Betrag je Pflegegrad.

    Was übrig bleibt, ist der pflegebedingte Eigenanteil. Er ist in einem Haus für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch.

  • Unterkunft und Verpflegung

    Zimmer, Reinigung, Wäsche und Vollverpflegung. Diesen Teil zahlen Bewohner selbst, die Pflegekasse beteiligt sich daran nicht.

  • Investitionskosten

    Der Anteil für Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung. Auch diesen Teil zahlen Bewohner selbst.

  • Zusatzleistungen

    Friseur, Fußpflege, gesetzliche Zuzahlungen oder neue Kleidung sind nicht im Tagessatz enthalten und fallen nur bei Bedarf an.

Der Eigenanteil sinkt mit der Zeit

Seit 2024 zahlt die Pflegekasse zusätzlich einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Er wächst mit jedem Jahr im Pflegeheim. So sieht das bei uns aus:

Eigenanteil pro Monat im Johannes Centrum nach Aufenthaltsdauer, Pflegegrad 3, Preise ab 01.01.2026
AufenthaltZuschlag der PflegekasseEigenanteil pro Monat
Im 1. Jahr15 % · 260,37 €3.391,87 €
Im 2. Jahr30 % · 520,73 €3.131,51 €
Im 3. Jahr50 % · 867,89 €2.784,35 €
Ab dem 4. Jahr75 % · 1.301,84 €2.350,40 €

Beispiel Pflegegrad 3, Preise gültig ab 01.01.2026, Monat mit 30,42 Tagen. Gesamtkosten 4.971,24 €, davon trägt die Pflegekasse 1.319,00 €. Der Zuschlag gilt nur für den pflegebedingten Eigenanteil von 1.735,78 €, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (1.916,46 €).

Ein höherer Pflegegrad kostet nicht mehr

Viele Familien erwarten, dass mit dem Pflegegrad auch der Eigenanteil steigt. Das stimmt nicht: Die Pflege wird zwar teurer, aber die Pflegekasse zahlt im gleichen Maß mehr. Der Eigenanteil ist deshalb bei Pflegegrad 2 fast genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.

Unterschiede gibt es zwischen den Häusern. Wer vergleicht, legt am besten den Eigenanteil pro Monat nebeneinander und achtet darauf, ob Investitionskosten und Ausbildungsumlage schon enthalten sind.

Alle Tagessätze je Pflegegrad stehen in unserer Preisliste.

Wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen

Niemand muss wegen der Kosten auf einen Pflegeplatz verzichten. Das sollten Sie wissen:

  • Reicht das eigene Einkommen nicht, übernimmt das Sozialamt den Rest als Hilfe zur Pflege.
  • Ein Schonvermögen von 10.000 € pro Person bleibt dabei unangetastet.
  • Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 € zum Unterhalt für ihre Eltern herangezogen.
  • Bewohner behalten einen monatlichen Barbetrag für persönliche Ausgaben.
  • Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt möglichst vor dem Einzug, denn die Hilfe beginnt erst, wenn das Amt davon weiß.

Wir beraten Sie zu Anträgen und Kosten, auch bevor Sie sich entscheiden.

Kurzzeitpflege kostet anders

Gesamt pro Tag
177,76 €
Anteil Pflegekasse
ab Pflegegrad 2, für höchstens 56 Tage im Jahr
Eigenanteil
1.971,57 € für 31 Tage

Nicht genutztes Budget aus der Verhinderungspflege lässt sich für die Kurzzeitpflege einsetzen. Dadurch steigt der Anteil der Pflegekasse. Einzelheiten stehen auf der Seite Kurzzeitpflege.

Kosten für Ihren Fall durchrechnen

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Füllen Sie den Fragebogen aus oder rufen Sie uns an: 06242 86990 00

Fragen zu den Kosten

Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 €. Darunter fordert das Sozialamt keinen Unterhalt von den Kindern.

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