Langzeitpflege
Ein dauerhaftes Zuhause mit Versorgung rund um die Uhr. Pflegegrad 2 bis 5.Ein dauerhaftes Zuhause mit pflegerischer Versorgung rund um die Uhr. Pflegegrad 2 bis 5.
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Unsere Leistungen
Bei uns erhalten Sie ein umfassendes Leistungsangebot. Es ist im Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI für die vollstationäre Pflege in Rheinland-Pfalz und den dazugehörigen Ergänzungen beschrieben.
Der Tagessatz deckt fast alle Kosten für Unterbringung und Versorgung ab. Weitere Kosten sind zum Beispiel Friseur, Fußpflege, gesetzliche Zuzahlungen oder neue Kleidung.
Eine Preisliste mit Zusatzleistungen erhalten Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
Wie sich der Eigenanteil zusammensetzt und warum er mit der Zeit sinkt, erklären wir auf der Seite Was kostet ein Pflegeheim?.
Gültig ab 01.01.2026. Monatswerte für einen durchschnittlichen Monat mit 30,42 Tagen.
Pflegegrad wählen
| Pro Tag | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegeleistung | 78,74 € | 95,64 € | 113,26 € | 121,18 € |
| ARB | 0,78 € | 0,78 € | 0,78 € | 0,78 € |
| ABZU | 4,00 € | 4,00 € | 4,00 € | 4,00 € |
| U & V | 44,44 € | 44,44 € | 44,44 € | 44,44 € |
| Investitionskosten | 18,56 € | 18,56 € | 18,56 € | 18,56 € |
| Gesamt pro Tag | 146,52 € | 163,42 € | 181,04 € | 188,96 € |
| Gesamt pro Monat | 4.457,14 € | 4.971,24 € | 5.507,24 € | 5.748,16 € |
| Anteil Pflegekasse¹ | 805,00 € | 1.319,00 € | 1.855,00 € | 2.096,00 € |
| Leistungszuschlag² | 260,35 € | 260,37 € | 260,37 € | 260,36 € |
| Eigenanteil pro Monat | 3.391,79 € | 3.391,87 € | 3.391,87 € | 3.391,81 € |
¹ Die Pflegekasse trägt ab Pflegegrad 1 einen festen Anteil an Pflegeleistung, ARB und ABZU.
² Vom verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil übernimmt die Pflegekasse einen weiteren Teil, gestaffelt nach der Dauer des vollstationären Aufenthalts, den sogenannten Leistungszuschlag. Er beträgt 15 % bei bis zu 12 Monaten Aufenthalt (rund 260 € im Monat) und steigt auf 30 %, 50 % und bei mehr als 36 Monaten auf 75 % (rund 1.300 € im Monat).
Ein Tag Kurzzeitpflege kostet bei uns 177,76 €, gleich für Pflegegrad 2 bis 5 (Stand 01.01.2026). Davon entfallen 114,77 € auf die Pflege und 62,99 € auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Den Pflegeanteil übernimmt ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse, aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 €. Sie selbst zahlen dann 62,99 € pro Tag. Ist der Jahresbetrag noch unangetastet, deckt er bei uns den Pflegeanteil für rund 30 Tage.
Zwei Wochen kosten insgesamt 2.488,64 €. Davon trägt die Pflegekasse 1.606,78 €, Ihr Eigenanteil liegt bei 881,86 €.
Vier Wochen kosten insgesamt 4.977,28 €. Davon trägt die Pflegekasse 3.213,56 €, Ihr Eigenanteil liegt bei 1.763,72 €.
Pflegegrad 2 bis 5, gültig ab 01.01.2026.
Die Pflegekasse trägt ab Pflegegrad 2 die Pflegeleistung, den ARB und den ABZU für höchstens 56 Tage im Jahr. Seit Juli 2025 zahlt sie das aus einem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 €.
Die Tabelle geht davon aus, dass Sie den Jahresbetrag noch nicht genutzt haben. Was Sie im selben Jahr schon für Verhinderungspflege verbraucht haben, fehlt bei der Kurzzeitpflege.
Falls Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € nicht vollständig genutzt haben, können Sie unsere Rechnung über den Eigenanteil bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Pflegekassen erstatten regelmäßig einen Teil der Kosten. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse darüber.
Alle Preise sind mit den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialämtern) verhandelt.
Bei uns 177,76 € pro Tag, gleich für Pflegegrad 2 bis 5. Selbst zahlen Sie davon 62,99 € für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, den Pflegeanteil übernimmt die Pflegekasse, solange der Jahresbetrag reicht.
Ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € im Jahr, für höchstens 56 Tage. Seit Juli 2025 ist das ein gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Was Sie für die eine Leistung nutzen, fehlt bei der anderen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt die Pflegekasse nicht.
Pro Tag liegt die Kurzzeitpflege mit 177,76 € zwischen den Sätzen der Langzeitpflege, die je nach Pflegegrad 146,52 € bis 188,96 € betragen. Für Sie selbst ist sie meist günstiger: Solange der Jahresbetrag reicht, zahlen Sie 62,99 € am Tag. In der Langzeitpflege liegt der Eigenanteil im ersten Jahr bei rund 3.392 € im Monat. Dafür ist die Kurzzeitpflege auf acht Wochen im Jahr begrenzt.
Dann tragen Sie die vollen 177,76 € pro Tag selbst. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege einspringen. Sprechen Sie uns vorher an, wir rechnen Ihren Fall gern mit Ihnen durch.
Das hängt vom Pflegegrad und von der Dauer des Aufenthalts ab, weil der Zuschlag der Pflegekasse jedes Jahr steigt. Die Tabelle oben zeigt alle Beträge, den Rechenweg erklären wir auf der Seite Was kostet ein Pflegeheim?.
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