Kurzzeitpflege in Notfallsituationen

Die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit für einen Zeitraum von bis zu 8 Wochen das umfassende Angebot des Johannes Centrum zu nutzen.

Bei der Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit, bereits vorher die Dauer festzulegen. Sie können auch während des Aufenthalts entscheiden zur Langzeitpflege zu bleiben. Sie können im gleichen Zimmer bleiben. Es findet lediglich eine vertragliche Änderung statt.

Die Kurzzeitpflege bezuschusst die Pflegekasse je nach Pflegestufe für maximal 4 Wochen. Anspruch auf Verhinderungspflege haben Sie, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits länger als 6 Monate besteht.

Die Gründe sind vielfältig. Kurzzeitpflege nutzen Sie zum Beispiel wenn:

  • Sie nach einem Krankenhausaufenthalt Zeit zur Genesung brauchen
  • Die Pflegeperson verhindert ist oder eine Auszeit braucht
  • Ihre Wohnung umgebaut oder Renoviert werden muss, damit Sie dort gut versorgt werden können
  • Sie ein einschneidendes Erlebnis (Sturz, Schlaganfall oder ähnliches) hatten und Sie noch nicht wissen ob Sie selbst zurecht kommen.

Die Kosten für Kurzzeit- und Verhinderungspflege finden Sie in der Preisliste.

Kurzzeitpflege

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